Betriebsfähigkeit durch Interimsmanagement sichern
Führungsfähigkeit als Betriebsvoraussetzung verstehen
Betriebsfähigkeit kann verloren gehen, obwohl Gebäude, Anlagen und Dienstleister technisch weiterhin verfügbar sind. Fehlt eine handlungsfähige Führung, bleiben Entscheidungen liegen, Risiken werden nicht priorisiert, Dienstleister erhalten widersprüchliche Vorgaben und notwendige Eskalationen erfolgen zu spät. Interimsmanagement kann in solchen Situationen eine zeitlich befristete Führungs- und Steuerungsfunktion übernehmen. Betriebsfähig ist die Organisation jedoch nicht bereits deshalb, weil eine externe Führungskraft eingesetzt wurde. Entscheidend ist, ob sie innerhalb eines klaren Mandats tatsächlich entscheiden, priorisieren, koordinieren und Ergebnisse verantworten kann. Die Betreiberorganisation sollte deshalb drei Zustände unterscheiden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine Organisation kann beispielsweise technisch stabil arbeiten, aber bei offenen Betreiberpflichten, unklaren Verantwortlichkeiten oder fehlenden Entscheidungen nur eingeschränkt betriebsfähig sein. Ausgangspunkt des Mandats sind Anlass, betroffene Standorte und Leistungen, kritische Risiken, laufende Verpflichtungen, wesentliche Verträge, Personal- und Dienstleisterstrukturen sowie unmittelbar anstehende Entscheidungen. Ziel ist nicht die dauerhafte Abhängigkeit von einer externen Person. Der Interim Manager schafft vielmehr einen belastbaren Übergangszustand, stabilisiert kritische Leistungen und entwickelt die Organisation so weit, dass sie anschließend wieder dauerhaft selbst handlungsfähig geführt werden kann.
